Zu der Gruppe, die sich in einer abgelegenen Gegend versammelt hatte, als die Polizei sie festnahm, gehörten auch 28 minderjährige Schüler.
Am 18. Juli organisierte der Pastor der Rechtfertigung durch Glauben-Kirche, Xie Bao, ein religiöses Sommercamp in einem abgelegenen Waldstück auf dem Gebiet von Langzhong (Sichuan). Die Gruppe bestand aus 12 Erwachsenen und 28 Schülern der Mittel- und Oberstufe.
Als die Dorfbewohner das Lager und die dortigen religiösen Aktivitäten bemerkten, informierten sie sofort die Polizei. Acht Beamte der örtlichen Polizeidienststelle fuhren mit drei Autos dorthin und schlossen das Camp. Sie beschlagnahmten die dort befindlichen Bibeln und beschuldigten die Gruppe, eine xie jiao zu sein. Dieser Begriff wird in China für heterodoxe Lehren verwendet. Sich an damit verbundenen Aktivitäten zu beteiligen gilt nach Artikel 300 des chinesischen Strafgesetzbuches als Straftat, die mit Gefängnisstrafen von drei bis zu sieben Jahren oder mehr geahndet werden kann.
Die Gruppe wurde vor das Dorfkomitee gebracht. Die erwachsenen Christen wurden nach Lanzhong geschickt, wo sie verhört wurden. Der Pastor blieb in Polizeigewahrsam, während die anderen Erwachsenen kurz darauf entlassen wurden.
Die Kinder wurden alle befragt, unter anderem nach ihrem Namen, ihrer Schule, ihrer Adresse, ihren Eltern und so weiter. Acht der Kinder wurden zur nahegelegenen Polizeidienststelle im Dorf Manfuba geschickt, wo ihre Eltern sie abholen konnten. Die restlichen Kinder wurden später ebenfalls entlassen. Sie wurden alle ermahnt, nicht mehr an religiösen Aktivitäten, welcher Art auch immer, teilzunehmen oder von der Kirche zur Verfügung gestellte Kleidung zu tragen.
Gemäß der revidierten Verordnung für Religionsangelegenheiten dürfen Zusammenkünfte für religiöse Aktivitäten nicht mehr dazu dienen, Minderjährige religiös zu bilden. Um diese Verordnung umzusetzen haben Provinz- und Stadtregierungen in ganz China ein Dokument herausgebracht, wonach “religiöse Versammlungen nicht zur Bildung oder Ausbildung Minderjähriger oder für den Unterricht Minderjähriger in Winter- und Sommercamps dienen dürfen.“ Das Dokument droht außerdem, dass “falls diese Vorschrift nicht eingehalten wird, die für die Versammlung verantwortliche Person zur Rechenschaft gezogen und ihr die klerikale Zulassung entzogen wird.“
Damit verstößt die Kommunistische Partei Chinas jedoch gegen die UN-Kinderrechtskonvention, wonach Staaten dazu verpflichtet sind, das Recht Minderjähriger auf “Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit“ zu respektieren.
Bericht von Yao Zhangjin