Die Provinzregierung in Henan hat im Rahmen ihrer Zuständigkeit zur Überwachung des Geldflusses innerhalb aller staatlich kontrollierter Kirchen aufgerufen.
In dem internen Dokument Zusammenstellung von Beispielfällen für Sondereinsätze der Henaner Provinzbehörden vom Juli dieses Jahres wird festgelegt, dass Spendengelder staatlich kontrollierter protestantischer Kirchen auf ein staatlich eingerichtetes Konto einbezahlt werden müssen. Außerdem müssen alle Kirchen ihre Buchhaltung gemäß den Anforderungen des Chinesischen Christenrats und der Patriotischen Drei Selbst-Bewegung führen, den beiden Leitorganisationen der registrierten protestantischen Kirchen in China.
Das Dokument verlangt, dass von nun an drei Mitglieder des Kirchenpersonals damit betraut werden, die Sammelbehälter für Spenden in den Kirchen zu verwalten; die drei sollen bei der Öffnung der Spendenbehälter und der Zählung des Geldes anwesend sein. Alle Gelder sollen von den, für die Buchhaltung zuständigen, Personen erfasst werden. Außerdem sollen sie eine Empfangsquittung ausstellen.
Bislang hatten staatlich kontrollierte Drei Selbst-Kirchen nur dann eine Genehmigung von den Behörden einholen müssen, wenn sie größere Spendensummen erhielten. Aufgrund der aktuellen politischen Änderungen kontrollieren die Behörden nun die kompletten Spendeneinkünfte der Kirchen. Gläubige können nur über ein staatlich genehmigtes Bankkonto Spenden an eine Kirche überweisen.
Außerdem muss auch wegen der täglichen Kirchenausgaben ein Antrag bei den staatlichen Regulierungsbehörden eingereicht werden. Sämtliche Ausgaben über 500 RMB (ungefähr 72 USD) müssen mit dem Verwaltungsausschuss der Versammlungsstätte besprochen und vereinbart werden und bedürfen einer Meldung.
So wurde beispielsweise im Kreis Xihua eine Behördliche Sondergruppe bezüglich der Finanzen christlich aktiver Versammlungsstätten eingerichtet, deren Ziel es ist, die finanziellen Aktivitäten von Kirchen zu überwachen, unter anderem durch das Auditieren von Einkünften und Ausgaben.
Im Dokument heißt es weiter: “Bis heute wurden landesweit für 108 christlich aktive Versammlungsstätten Bankkonten eingerichtet. Einkünfte in Bargeld werden meist rechtzeitig auf die Bankkonten eingezahlt. Sowohl Einkünfte als auch Ausgaben können durch ein Bankenabwicklungskonto nachvollzogen werden.“
Diese und ähnliche Maßnahmen zur Kontrolle religiöser Institutionen werden im Rahmen der Sonderoperation durchgeführt, die im Februar in den Kreisen und Städten Henans begonnen hatte, um die Umsetzung der neuen Verordnung für Religionsangelegenheiten sicherzustellen.
Nachrichtenberichten zufolge wurden ähnliche Strategien vor kurzem auch in Zhejiang eingeführt.
Bericht von Jiang Tao