Europäische Parlament
2014-2019
Angenommene Texte
Vorläufige Ausgabe
P8_TA-PROV(2018)0377
Willkürliche Massenfestnahmen von Uiguren und Kasachen im Uigurischen Autonomen Gebiet Xinjiang
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. Oktober 2018 zu willkürlichen Massenfestnahmen von Uiguren und Kasachen im Uigurischen Autonomen Gebiet Xinjiang (2018/2863(RSP) )
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Lage in China, insbesondere seine Entschließungen vom 26. November 2009 zu China: Minderheitenrechte und Anwendung der Todesstrafe⁽¹⁾ vom 10. März 2011 zu der Lage und dem Kulturerbe in Kaschgar (Uigurisches Autonomes Gebiet Xinjiang, VR China)⁽²⁾ , vom 6. Juli 2017 zu den Fällen des Nobelpreisträgers Liu Xiaobo und von Lee Ming-che⁽³⁾ , vom 15. Dezember 2016 zum Fall der tibetisch-buddhistischen Larung-Gar-Akademie und zum Fall Ilham Tohti⁽⁴⁾ und vom 12. September 2018 zu dem Stand der Beziehungen zwischen der EU und China⁽⁵⁾ ,
– unter Hinweis auf Artikel 36 der Verfassung der Volksrepublik China, in dem allen Bürgern das Recht auf Religionsfreiheit garantiert wird, und auf Artikel 4, in dem die Rechte der nationalen Minderheiten verankert sind,
– unter Hinweis auf die seit 2003 bestehende strategische Partnerschaft zwischen der EU und China und auf die gemeinsame Mitteilung der Kommission und des EAD vom 22. Juni 2016 an das Europäische Parlament und den Rat mit dem Titel „Elemente für eine neue China-Strategie der EU“ (JOIN(2016)0030 ),
– unter Hinweis auf die 36. Runde des Menschenrechtsdialogs zwischen der EU und China vom 9. und 10. Juli 2018 in Peking,
– unter Hinweis auf die Bemerkungen in der Ansprache von Michelle Bachelet, der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte, auf der 39. Tagung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen vom 10. September 2018, in der sie große Sorge über „Umerziehungslager“ äußerte und die chinesische Regierung aufforderte, unabhängige Ermittler zuzulassen;
– unter Hinweis auf die jüngste Anfrage zur Sachklärung (allegation letter) der Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen zur Frage des Verschwindenlassens von Personen vom Mai 2018 an die chinesische Regierung, in der sie sich besorgt zeigte über die stetige Verschlechterung der Lage und den Anstieg der Zahl der Uiguren, die willkürlich festgehalten werden,
– unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 16. Dezember 1966,
– unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948,
– gestützt auf Artikel 135 Absatz 5 und Artikel 123 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die Förderung und Achtung der universellen Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit auch künftig im Mittelpunkt der langjährigen Beziehungen zwischen der EU und China stehen sollte, was im Einklang mit der Verpflichtung der EU, ebendiesen Werten in ihrem auswärtigen Handeln Rechnung zu tragen, und mit Chinas ausdrücklichem Interesse steht, diese Werte im Rahmen seiner eigenen Entwicklungszusammenarbeit und internationalen Zusammenarbeit zu achten;
B. in der Erwägung, dass sich die Menschenrechtslage in China seit dem Amtsantritt von Präsident Xi Jinping weiter verschlechtert hat, wobei die Regierung eine immer feindlichere Haltung gegenüber dem gewaltfreien Ausdruck abweichender Meinungen, der Meinungs- und Religionsfreiheit und der Rechtsstaatlichkeit einnimmt;
C. in der Erwägung, dass sich die Lage in Xinjiang, der Heimat von etwa elf Millionen Uiguren und Angehörigen der Volksgruppe der Kasachen, in den letzten Jahren dramatisch verschlechtert hat, da die absolute Kontrolle über Xinjiang zu einer der obersten Prioritäten erhoben wurde, während immer wieder verübte terroristische Anschläge in oder angeblich im Zusammenhang mit Xinjiang weitere Herausforderungen darstellen;
D. in der Erwägung, dass der Ausschuss der Vereinten Nationen für die Beseitigung der Rassendiskriminierung Schätzungen zitiert hat, wonach unter dem Vorwand der Bekämpfung von Terrorismus und religiösem Extremismus womöglich „Zehntausende bis über eine Million Uiguren“ im Uigurischen Autonomen Gebiet Xinjiang ohne eine Anklage oder ein Verfahren festgehalten werden; in der Erwägung, dass dies derzeit die weltweit größte Masseninhaftierung einer ethnischen Minderheitsbevölkerung wäre;
E. in der Erwägung, dass der vom US-Kongress eingesetzte Exekutivausschuss zu China ebenfalls festgestellt hat, dass verlässliche Informationen vorliegen, wonach Uiguren, Kasachen und andere primär muslimische ethnische Minderheiten im Uigurischen Autonomen Gebiet Xinjiang willkürlichen Festnahmen, Folter, ungeheuerlichen Einschränkungen der Religionsausübung und Kultur und einem derart allgegenwärtigen digitalen Überwachungssystem unterzogen werden, dass durch Kameras mit Gesichtserkennung, Auslesen von Mobiltelefonen, DNS-Erfassung und eine umfassende und aufdringliche Polizeipräsenz jeder Aspekt des täglichen Lebens überwacht wird;
F. in der Erwägung, dass Berichten zufolge Häftlinge unter schlechten Bedingungen gehalten, politischer Indoktrinierung einschließlich obligatorischer Schulungen in Patriotismus unterzogen und gezwungen werden, ihrer ethnischen und religiösen Identität abzuschwören; in der Erwägung, dass in jüngster Zeit über Todesfälle in der Haft, unter anderem Selbstmorde, berichtet wird;
G. in der Erwägung, dass Berichten zufolge Tausende Kinder von ihren willkürlich in Internierungslagern festgehaltenen Eltern getrennt wurden und in überfüllten Waisenhäusern untergebracht werden, selbst wenn sich nur einer ihrer Elternteile in Lagerhaft befindet;
H. in der Erwägung, dass in einer Anhörung der Vereinten Nationen vom 13. August 2018 in Genf die chinesische Delegation die von Sachverständigen der Vereinten Nationen vorgetragenen Vorwürfe abstritt, Angehörige der muslimischen Volksgruppe der Uiguren würden in Umerziehungslagern in der westlichen Region von Xinjiang festgehalten; in der Erwägung, dass es umfassende Indizien für den Bau und die Modernisierung dieser Einrichtungen gibt;
I. in der Erwägung, dass einige ausländische Journalisten unter Druck gesetzt wurden, von der Berichterstattung über sensible Fragen wie die Menschenrechte der Uiguren und die Nutzung von Internierungslagern Abstand zu nehmen, in manchen Fällen sogar dadurch, dass ihnen die Verlängerung ihrer Presseakkreditierung verweigert wurde;
J. in der Erwägung, dass nirgendwo auf der Welt die Bevölkerung so streng überwacht wird wie im Uigurischen Autonomen Gebiet Xinjiang; in der Erwägung, dass die dortige Regionalregierung Zehntausende zusätzliche Sicherheitskräfte eingestellt hat;
K. in der Erwägung, dass Daten von einer sogenannten integrierten Plattform für gemeinsame Einsätze erhoben werden, die auch weitere Daten über die Bevölkerung wie das Verbraucherverhalten, Bankgeschäfte, den Gesundheitszustand und das DNS-Profil jedes einzelnen Einwohners des Uigurischen Autonomen Gebiets Xinjiang speichert; in der Erwägung, dass Muslimen in der Region vorgeschrieben wird, auf ihren Mobiltelefonen eine Spyware-App zu installieren, und dass es eine Straftat darstellt, die App nicht zu installieren;
L. in der Erwägung, dass aus Zeugenaussagen und glaubwürdiger akademischer Forschung hervorgeht, dass gezielt gegen Uiguren mit Verbindungen zu Ausländern und religiöse Uiguren vorgegangen wird;
M. in der Erwägung, dass Uiguren im Ausland unter Druck gesetzt worden sind, nach China zurückzukehren, vielfach mit Unterstützung der Aufnahmestaaten; in der Erwägung, dass chinesische Botschaften im Ausland vielen Uiguren die Ausstellung neuer Pässe verweigert haben, was zu Unsicherheit in Bezug auf Arbeit und Studium führte;
N. in der Erwägung, dass Ersuchen der Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen zur Frage des Verschwindenlassens von Personen und des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte sowie weiterer Mandatsträger der Sonderverfahren der Vereinten Nationen, unabhängige Ermittler nach Xinjiang zu entsenden, von der chinesischen Regierung routinemäßig abgewiesen werden;
O. in der Erwägung, dass der uigurische Wirtschaftsprofessor Ilham Tohti am 23. September 2014 nach seiner Verhaftung im Januar desselben Jahres unter dem Vorwurf des Separatismus zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wurde; in der Erwägung, dass sieben seiner ehemaligen Studenten unter dem Vorwurf der Zusammenarbeit mit ihm ebenfalls festgenommen und zu Freiheitsstrafen zwischen drei und acht Jahren verurteilt wurden; in der Erwägung, dass Ilham Tohti Separatismus und Gewalt stets abgelehnt hat und für Versöhnung auf der Grundlage der Achtung der uigurischen Kultur eingetreten ist;
1. ist zutiefst besorgt angesichts der immer drakonischeren Unterdrückungsmaßnahmen, die sich gegen verschiedene Minderheiten, insbesondere gegen Uiguren und Kasachen, richten, wobei ihr in der Verfassung garantiertes Recht auf freien Ausdruck ihrer Kultur und die Freiheit der religiösen Überzeugung, auf Rede- und Meinungsfreiheit sowie auf friedliche Versammlung und Vereinigung weiter eingeschränkt wird; fordert die Staatsorgane auf, diese Grundfreiheiten zu achten;
2. fordert die chinesische Regierung auf, die willkürlichen Massenfestnahmen von Angehörigen der Minderheiten der Uiguren und Kasachen unverzüglich einzustellen, alle Lager und Hafteinrichtungen zu schließen und die inhaftierten Personen sofort und bedingungslos freizulassen; ist zutiefst besorgt über die zahlreichen Vorwürfe in Bezug auf schlechte Bedingungen, Folter und Todesfälle in den Lagern; erinnert die chinesischen Staatsorgane daran, dass Einrichtungen zur Umerziehung jeglicher Rechtsgrundlage entbehren;
3. ist äußerst beunruhigt über den gemeldeten Tod von Muhammad Salih Hadschim, Abdulnehed Mehsum, Aihan Memet und weiteren Personen, bei denen es sich durchweg um Uiguren fortgeschrittenen Alters, Akademiker und Gemeindevorsteher handelt, in Internierungslagern;
4. ist zutiefst besorgt über die staatlichen Maßnahmen zur Sicherstellung einer „umfassenden Überwachung“ des Gebiets durch die Installation des chinesischen „Skynet“ zur elektronischen Überwachung in großen Ballungsräumen, den Einbau von GPS-Ortungsgeräten in sämtliche Kraftfahrzeuge, den Einsatz von Gesichtserkennungsscannern an Kontrollpunkten, Bahnhöfen und Tankstellen und die Maßnahmen der Polizei von Xinjiang zur Sammlung von Blutproben zwecks Erweiterung der chinesischen DNS-Datenbank;
5. betont, dass die staatliche Kontrolle und die vorgeschriebene massenhafte Erfassung der Daten von Bürgern in erster Linie Uiguren, Kasachen und andere ethnische Minderheiten betreffen, was einen Verstoß gegen das völkerrechtlich verankerte Diskriminierungsverbot darstellt;
6. fordert die chinesische Regierung nachdrücklich auf, die betroffenen Familien in allen Einzelheiten über die in Xinjiang verschleppten Menschen, einschließlich der Angaben über ihre Namen, ihren Verbleib und ihren derzeitigen Status, zu informieren;
7. ist zutiefst besorgt über das chinesische Gesetz zur Terrorismusbekämpfung (2015) und die Verordnung über die Entradikalisierung, die eine zu weit gefasste Definition einer terroristischen Handlung enthalten; fordert China daher auf, klar zwischen friedlichem Dissens und gewalttätigem Extremismus zu unterscheiden;
8. bekräftigt seine Forderung an die chinesische Regierung, den uigurischen Wissenschaftler Ilham Tohti und alle anderen, die ausschließlich wegen der friedlichen Ausübung ihrer Meinungsfreiheit inhaftiert sind, sofort und bedingungslos freizulassen, und fordert China ferner auf, bis zu deren Freilassung dafür Sorge zu tragen, dass sie regelmäßig uneingeschränkten Zugang zu ihren Familien und Anwälten ihrer Wahl erhalten; fordert außerdem die Freilassung von Eli Mamut, Hailaite Nijasi, Memetschan Abdulla, Abduhelil Sunun und Abdukerim Abduweli, wie von der EU in der 36. Runde des Menschenrechtsdialogs zwischen der EU und China vom 9. und 10. Juli 2018 in Peking gefordert wurde;
9. fordert die Vizepräsidenten der Kommission und Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (HR/VP), den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die weitere Entwicklung der Menschenrechtslage in Xinjiang einschließlich der zunehmenden staatlichen Unterdrückung von Uiguren, Kasachen und anderen ethnischen Minderheiten aufmerksam zu verfolgen und der höchsten Ebene der chinesischen Regierung eine deutliche Botschaft zu übermitteln, damit sie diese grotesken Menschenrechtsverletzungen beendet;
10. fordert die chinesischen Staatsorgane auf, Journalisten und internationalen Beobachtern freien und ungehinderten Zugang zu Xinjiang zu gewähren;
11. erinnert daran, wie wichtig es für die Europäische Union und die Mitgliedstaaten ist, das Problem der Menschenrechtsverletzungen in Xinjiang bei den staatlichen Stellen Chinas, auch auf höchster Ebene, anzusprechen, was im Einklang mit dem Bekenntnis der Europäischen Union steht, unter anderem bei dem jährlichen Menschenrechtsdialog und dem bevorstehenden Europa-Asien-Gipfel entschlossen, klar und geeint gegenüber dem Land aufzutreten;
12. ist zutiefst besorgt angesichts der Berichte über die Drangsalierung von Uiguren im Ausland durch die chinesischen Staatsorgane – zum Teil durch die Festnahme von Familienangehörigen – wodurch sie gezwungen werden sollen, andere Uiguren auszuspionieren, nach Xinjiang zurückzukehren oder sich über die dortige Situation nicht zu äußern;
13. begrüßt den Beschluss von Deutschland und Schweden, die Rückführung aller Angehörigen der Volksgruppen der Uiguren, der Kasachen oder anderer turkstämmiger Muslime angesichts der Gefahr der willkürlichen Inhaftierung, Folter oder anderer Misshandlung, denen sie in China ausgesetzt wären, dorthin auszusetzen, und fordert alle anderen Mitgliedstaaten auf, dem Beispiel zu folgen und Asylanträge von turkstämmigen Muslimen, die Gefahr laufen, gegen ihren Willen nach China zurückgebracht zu werden, zu beschleunigen; fordert die EU-Mitgliedstaaten ferner auf, gegebenenfalls innerstaatliches Recht anzuwenden und die Einschüchterung von Gemeinschaften der turkstämmigen muslimischen Diaspora in Europa durch die chinesische Regierung zu untersuchen;
14. erinnert China an seine Menschenrechtsverpflichtungen infolge der Unterzeichnung einer Vielzahl internationaler Menschenrechtsverträge, und weist darauf hin, dass von China daher die Einhaltung dieser Verpflichtungen erwartet wird;
15. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie der Regierung und dem Parlament der Volksrepublik China zu übermitteln.
(1) ABl. C 285 E vom 21.10.2010, S. 80.
(2) ABl. C 199 E vom 7.7.2012, S. 185.
(3) ABl. C 334 vom 19.9.2018, S. 137.
(4) ABl. C 238 vom 6.7.2018, S. 108.
(5) Angenomme Texte, P8_TA(2018)0343 .