Eine Angehörige der Kirche des Allmächtigen Gottes wurde inhaftiert, nachdem sie nach Ablehnung ihres Asylantrags in der Schweiz nach China zurückkehrte.
Die am 5. April 1956 im Kreis Linshu (Stadt Linyi, Shangdong) geborene Wu Xin (Name von der Redaktion geändert) trat im September 2004 einer neuen christlich-religiösen Bewegung in China, der Kirche des Allmächtigen Gottes, bei. Am 23. April 2015 floh sie in die Schweiz, um der, gegen die Kirchenmitglieder gerichteten Verfolgung durch die Behörden der Kommunistischen Partei Chinas, zu entkommen. Die Schweizer Regierung lehnte ihren Asylantrag ab und sandte Wu Xin am 2. Mai 2017 zurück nach China. Dort fürchtete sie sich zu sehr, in ihr Zuhause zurückzukehren und mietete daher ein Zimmer einer Baufirma in einer Familienwohnanlage im Kreis Linshu.
In der Nacht vom 27. Juni 2017 stürmten Beamte der Kreissicherheitsbehörde von Linshu aus Linyi Wu Xins Zimmer, nahmen sie fest und beschlagnahmten ihren Laptop, ihr Mobiltelefon, welches sie im Ausland gekauft hatte, ihr Sparbuch und ihre Vermögenskarten. Außerdem froren die Behörden die Bankkonten von Wu Xin und ihrer jüngeren Schwester ein.
Am 30. Juni wurde Wu Xin zu 15 Tagen Verwaltungshaft verurteilt, da ihr die “Teilnahme an einer xie jiao (heterodoxen)-Bewegung“ vorgeworfen wurde.
Am 14. Juli nahm die Kreissicherheitsbehörde von Linshu Wu Xin erneut unter dem Vorwurf einer Straftat wegen der “Nutzung einer xie jiao-Organisation zur Untergrabung des Gesetzesvollzugs“ fest.
Am 18. August erließ das Kreisgericht Linshu einen Haftbefehl für Wu Xin und verurteilte sie zu 3,5 Jahren Haft aufgrund “des Verdachts auf die Nutzung einer xie jiao-Organisation zur Untergrabung des Gesetzesvollzugs,“ und einer Geldstrafe von 30 000 RMB. Sie wurde in die Frauenhaftanstalt von Linyi geschickt, wo sie planmäßig bis zum 29. Dezember 2020 ihre Haftstrafe verbüßen muss.
Quelle: Unmittelbare Berichte aus China