Regierungsbeamte beobachten Bestattungsdienste in Xinjiang und verbieten es Muslimen, ihrer Toten, ihrem Glauben und ihren Gewohnheiten gemäß zu gedenken.
Bei dem Versuch, noch mehr Kontrolle über den Glauben der Gläubigen zu erlangen, mischt sich die Kommunistische Partei Chinas (KPCh) dabei ein, wie Religionsanhänger ihre Begräbnisse in der Uigurischen Autonomen Region Xinjiang durchführen.
Nehmen wir zum Beispiel die Beerdigung des älteren Ortsansässigen Hui Ma Ming am 25. Juli 2018. Zusätzlich zur Begräbnisprozession gab es eine Prozession von Sonderkommandos und Polizeiwagen für den Dienst, der in der Stadt Hongxing unter der Gerichtsbarkeit der Stadt Wusu stattfand. Aber die Regierung beobachtete die Beerdigung aus einem bestimmten Grund: Ma Mings Sohn und Enkel wurden beide früher im März von der Polizei festgenommen, weil sie Bilder einer Moschee gemacht hatten, als diese gerade zerstört wurde. Als ob ihre Verhaftung nicht schon schlimm genug gewesen wäre, lehnte die Polizei es außerdem ab, sie die Beerdigung entsprechend der Traditionen der Hui durchführen zu lassen, die beinhalten, dass ein Imam vor der Beerdigung eines Körpers für den Verstorbenen aus dem Koran rezitieren muss und dass der Verstorbene rituell mit klarem Wasser gebadet und die tote Person in ein einfaches weißes Gewand gehüllt werden muss.
Die Behörden verboten dann das Rezitieren des Korans und erlaubten nur ein einfaches Einwickeln des Körpers, bevor sie darauf bestanden, dass der Sarg in einem von der Polizei ausgewählten Fahrzeug anstelle eines Leichenwagens untergebracht wurde.
Am ersten Tag der Beerdigung wurden vier oder fünf Polizeifahrzeuge des Sondereinsatzkommandos vor Ma Mings Zuhause geparkt, wo bewaffnete Polizeibeamte seinen Sohn fortbrachten. Seinem Enkel wurde es nicht erlaubt, nach Hause zurückzukehren, um sich von seinem Großvater zu verabschieden.
„Bevor Ma Mings Sohn verhaftet wurde, war er groß und stämmig, jetzt, nur vier Monate später, ist er ausgemergelt und alles, was von ihm übrig ist, sind Haut und Knochen“, sagte ein Nachbar, der die Familie gut kennt.
Im Februar 2018 wurde Ezimet, ein uigurisches Mitglied der KPCh aus der Stadt Kashgar in Xinjiang, von sechs oder sieben bewaffneten Polizeibeamten dafür verhaftet, Salah – ein Gebet – in Einklang mit den islamischen Gebräuchen bei der Beerdigungsfeier seiner Mutter verrichtet zu haben.
Ezimets Ehefrau und Kind wurden ebenfalls verwickelt und dazu gezwungen, sich beim Nachbarschaftskomitee der Gemeinde zu melden, um über die Regierungspolitik zu lernen.
„Ihr könnt euren religiösen Glauben nicht beibehalten, und ihr könnt über die Kommunistische Partei nur Gutes sagen, nichts Schlechtes“, wurden Ezimets Ehefrau und Kind bei der örtlichen Polizeiwache und Stadtteilverwaltung gewarnt.
Etwas weiter in der Stadt Changji lebt Aydana, ein kasachischer Muslim, dessen 70 Jahre alte Mutter im Dezember 2017 verstarb. Ihre Beerdigung wurde von Gemeindemitarbeitern streng überwacht.
Aydana konnte nichts dagegen tun.
„Wir wagen es nicht, etwas laut auszusprechen, nicht einmal etwas Belangloses. Die Polizei könnte mit Verhaftungen beginnen“, sagte Aydana. „Mein Neffe wurde erst neulich von der Polizei festgenommen. Alles was die Polizei sagte, war, dass es um ein Handy ging und sie uns keine weiteren Fragen erlauben würden. Sie würden uns auch nicht erlauben, es irgendjemandem zu erzählen, und bis jetzt wissen wir nicht, wo er festgehalten wird.“
Ortsansässige Muslime in Xinjiang berichten, dass die Behörden scharenweise Imame verhaftet haben, weshalb Muslime in manchen Gegenden kaum in der Lage sind, Imame zu finden, die bei Beerdigungen den Koran rezitieren. Und selbst wenn sie einen ausfindig machen können, müssen sie extrem vorsichtig sein, damit sie dafür nicht verhaftet werden. Eine Hui aus dem südlichen Xinjiang erzählte Bitter Winter, dass ihre Familie mitten in der Nacht heimlich einen Imam in ihr Haus kommen lassen musste, damit dieser für ihren dahingeschiedenen Schwiegervater aus dem Koran rezitieren konnte.
(Alle im Artikel verwendeten Namen wurden von der Redaktion geändert.)
Bericht von Li Zaili