In Henan nahm die Polizei sechs Mitglieder einer christlichen Hauskirche fest und stellte Informationen über eine der Gläubigen online. Damit verletzten sie eindeutig das Recht auf Privatsphäre.
Am 15. August stürmten sechs Beamte der Polizeidienststelle von Luoyang das Haus der Hauskirchenangehörigen Wang Shiye (Name von der Redaktion geändert), und nahmen sie mit der Begründung, dass “Gottesglaube gegen die Regierung“ sei, fest. Am gleichen Tag wurden fünf weitere Angehörige der gleichen Kirche festgenommen.
Wang Shiye wurde zum Verhör zur Polizeidienststelle gebracht. Dieses verlief jedoch erfolglos. Am 22. August wurde sie erneut vorgeladen und bedroht, damit sie Informationen über ihre Kirche preisgibt. Da sich Frau Wang weigerte, diese Informationen zu kundzutun, wurde sie fünf Tage wegen Verdachts auf Teilnahme an einer xie jiao (heterodoxe Lehren) – Organisation festgehalten. Eine solche Teilnahme kann nach dem Strafgesetzbuch mit einer Gefängnisstrafe geahndet werden.
Am nächsten Tag veröffentlichte die Polizei Einzelheiten zu Wang Shiyes Festnahme in dem sozialen Netzwerk WeChat. Auf dem Papier garantiert die chinesische Gesetzgebung das Recht auf Privatsphäre: Artikel 80 des Gesetzes der Volksrepublik China über Strafmaßnahmen der Verwaltung oder der Öffentlichen Sicherheit legt fest, dass “wenn Organe der Öffentlichen Sicherheit und die Volkspolizei mit Fällen der Öffentlichen Sicherheit befasst sind, welche Staats- oder Geschäftsgeheimnisse oder die individuelle Privatsphäre betreffen, diese geheim gehalten werden müssen.“ In diesem Fall jedoch haben die Behörden private Informationen über Frau Wang veröffentlicht und so ihre Rechte verletzt und das Gesetz missachtet.
Am 27. August wurde Wang Shiye entlassen. Da Informationen über ihre Festnahme veröffentlicht worden waren, bekam sie bei ihrer Rückkehr Vorwürfe und Verleumdungen von ihren Freunden, Verwandten und Nachbarn zu hören. Ihr Ruf war geschädigt worden.
Bericht von Jiang Tao