Eine neue Verordnung über Religion beschränkt die Erwähnung von Religion auf jeglicher Internetplattform außer für einige von der Regierung kontrollierte Organisationen, die eine spezielle Lizenz für sehr begrenzte Webaktivitäten erhalten. Alle anderen und Einzelpersonen werden bestraft, selbst wenn sie ein Bild von jemandem hochladen, der betet, getauft wird oder Weihrauch in einem Tempel verbrennt
Massimo Introvigne
Die Kommunistische Partei Chinas (KPCh) veröffentlichte in dieser Woche einen Richtlinienentwurf zur Regulierung von Informationen zur Religion im Internet, der bis zum 9. Oktober veröffentlicht werden soll. Er wird als „eine der Verordnungen“ (nicht die einzige) zur Umsetzung des neuen Religionsgesetzes präsentiert, das am 1. Februar 2018 in Kraft trat.
Der Verordnungsentwurf befasst sich mit „religiösen Informationen einschließlich religiöser Doktrinen, Kultur, Wissen und Aktivitäten, die durch Sofortnachrichten und verschiedene soziale Medienplattformen in Form von Texten, Fotos, Audio- und Videobotschaften gefördert werden.“
Nur die, von der Regierung kontrollierten religiösen, Organisationen, die einen Antrag auf „Lizenzen bei Provinzabteilungen für Religionsangelegenheiten“ stellen und diese Lizenzen erhalten, dürfen Religionsinhalte online stellen. Aber nicht alle von der Regierung kontrollierten Religionsgemeinschaften werden diese Lizenzen erhalten. Sie werden immer noch mit einer Reihe von Einschränkungen konfrontiert sein. Für alle anderen und für alle Einzelpersonen wird das Veröffentlichen von religionsbezogenen Inhalten ausnahmslos zu einem großen Verbrechen.
Was die autorisierten Personen anbelangt, so wird ihnen „verboten, im Namen der Religion Werbung zu machen, religiöse Güter und Publikationen zu verteilen, religiöse Organisationen und Orte zu gründen und für Religion zu missionieren.“
Offensichtlich wird jede religiöse Gemeinschaft, „die sich der Führung der KPCh widersetzt“, ein für alle Mal aus dem Internet verbannt werden.
Lizenzierte religiöse Organisationen würden „nur auf ihren eigenen Netzwerkplattformen, die auf echten Namensregistrierungssystemen basieren, predigen und religiöse Schulungen anbieten dürfen.“ Individuellen Internetnutzern wäre es nicht erlaubt, „religiöse Inhalte im Internet zu veröffentlichen oder weiterzuleiten“.
„Keiner Organisation oder Einzelperson“, einschließlich der lizenzierten, „wird erlaubt, religiöse Aktivitäten wie Beten, Verbrennen von Weihrauch, Gebete oder Taufen in Form von Text, Foto, Audio oder Video online zu übertragen oder im Livestream zu zeigen. „