Vermieter von religiösen Versammlungsstätten mit exorbitanten Geldstrafen belangt
Jeder, der an eine Hauskirche vermietet, kann mit hohen Geldstrafen bis zu 26 000 Euro belangt werden. Diese – durch Propaganda begleitete – Maßnahme hat dazu geführt, dass viele Kirchen nun keine Versammlungsstätte mehr haben.