Zum ersten Mal wird in Xinjiang der Anti-xie jiao (heterodoxe Lehren)-Artikel im Strafgesetzbuch angewandt, um 18 Zeugen Jehovas anzuklagen.
Massimo Introvigne
ChinaAid berichtet, dass in Xinjiang 18 Personen angeklagt wurden: 17 Personen wegen „der Nutzung einer üblen religiösen Organisation“ und „Anstiftung zur Behinderung der Strafvollstreckung“ sowie eine Person wegen „Behinderung der Strafvollstreckung durch das Organisieren und die Nutzung einer üblen religiösen Organisation“. ChinaAid veröffentlichte auch die Namen der angeklagten Personen und weitere Informationen.
Die von ChinaAid erwähnten Anklagepunkte entsprechen dem Artikel 300 des chinesischen Strafgesetzbuchs, das Gefängnisstrafen von drei bis sieben Jahren „oder mehr“ für die „Nutzung einer xie jiao“ vorsieht. Manchmal wird xie jiao auch als „üble Sekte“ übersetzt bzw. in dem ChinaAid-Artikel als „üble religiöse Organisation“. Wissenschaftler weisen jedoch darauf hin, dass „heterodoxe Lehren“ die treffendere Übersetzung ist. Der Ausdruck „eine xie jiao zur Behinderung der Strafvollstreckung nutzen“ (bzw. „Anstiftung zur Behinderung der Strafvollstreckung“) ist ebenfalls üblich.
Zwar wird in der chinesischen Propaganda im Ausland beständig darauf hingewiesen, dass der Artikel 300 nur gegen Mitglieder von Gruppen angewandt wird, die von der KPCh als xie jiao eingestuft werden (wie z. B. Falun Gong oder die Kirche des Allmächtigen Gottes), und die schwere Verbrechen begehen, doch dieser Fall zeigt einmal wieder, dass eine solche Darstellung falsch ist. „Die Nutzung einer xie jiao zur Behinderung der Strafvollstreckung“ ist ein rhetorischer Ausdruck und wird als Synonym für „Aktivität in einer illegalen religiösen Organisation“ verwendet. Tatsächlich wurde den 18 Zeugen Jehovas kein anderes Verbrechen vorgeworfen, als dass sie „Aberglaube und Häresie verbreiten“ und Menschen dazu angestiftet hätten, nicht der KPCh beizutreten (den Zeugen Jehovas ist es aus religiösen Gründen verboten, Mitglied in irgendeiner politischen Organisation zu sein). Es ist eindeutig, dass der Artikel 300 gegen Menschen verwendet wird, die sich versammeln, um einen verbotenen Glauben zu bekunden oder zu verbreiten: Ein klassisches „Gewissensverbrechen“. Weitere Verbrechen braucht es für diese Anklage nicht.
Dieser Fall ist der erste, bei dem der Artikel 300 für ein allgemeines Vorgehen gegen die Zeugen Jehovas angewandt wurde. Soweit Bitter Winter informiert ist, stehen die Zeugen Jehovas bislang noch nicht auf der aktuellen xie jiao-Liste, doch die Anklage in Xinjiang lässt vermuten, dass sie als xie jiao betrachtet werden. Tatsächlich haben wir erfahren, dass Pastoren der Drei Selbst-Kirche vor kurzem nachdrücklich gefordert haben, dass die xie jiao-Liste ausgeweitet wird und neue Gruppen umfassen soll, welche die Pastoren als „häretisch“ betrachten (und vielleicht als zu erfolgreich bei der Bekehrung von Mitgliedern eben jener Drei Selbst-Kirche).