Alle fünf Jahre sollen sich alle Länder der Überprüfung ihres Menschenrechtsberichts durch die Vereinten Nationen unterziehen. Die nächste Überprüfung Chinas findet am 6. November statt. Der erste Bericht weist auf die schwerwiegenden Verletzungen der Religionsfreiheit hin.
Massimo Introvigne
Das Universelle Periodische Überprüfungsverfahren ist ein Prozess, bei dem sich jeder Mitgliedsstaat der Vereinten Nationen alle fünf Jahre einer Überprüfung seiner Menschenrechtssituation vor dem UN-Menschenrechtsrat in Genf unterziehen soll. Für China findet das nächste Verfahren am 6. November statt. Das Büro des UN-Hochkommissars für Menschenrechte hat ein erstes wichtiges Dokument veröffentlicht. Dabei handelt es sich um eine Kurzfassung dessen, was der Hochkommissar als wichtigste Befunde in den, von den NGOs, vorgelegten Berichten über China betrachtet.
Das Dokument ist notwendigerweise kurz gefasst und beschäftigt sich mit allen Menschenrechtsaspekten. Viele der wichtigsten NGO-Befunde, die im Text erwähnt werden, betreffen jedoch die Religionsfreiheit.
Über Tibet steht im Bericht, dass “China im Rahmen seiner Abwehr der Selbstbestimmungsbestrebungen weiterhin tibetische Menschenrechtsaktivisten angreift und foltert. China erlässt Richtlinien und Maßnahmen, die eine aktive Verletzung des Rechts auf Religionsfreiheit der tibetanischen Buddhisten darstellen. Die Behörden setzen auf ‚chinesisch zentrierte‘ Schulen, um die Tibeter an die chinesische Kultur zu assimilieren.“
Es wird auch berichtet, dass “seit ungefähr April 2016 Zehntausende von Uiguren und Angehörigen anderer ethnischer Minderheiten in außergesetzliche ‚politische Bildungszentren“ geschickt wurden, wo sie ohne Kontakt zur Außenwelt auf unbestimmte Zeit ohne Anklage oder Gerichtsverfahren festgehalten werden.“
Allgemein “beschneidet das chinesische Recht die Religionsfreiheit durch zwei Gesetze: 1) Die Verordnung für Religiöse Angelegenheiten und 2) Artikel 300 des Strafgesetzbuches, nach dem nur den religiösen Organisationen Versammlungsrecht eingeräumt wird, die staatlich registriert sind […] das chinesische Recht erlaubt keine Religions- und Glaubensfreiheit, da es in Artikel 300 des chinesischen Strafgesetzbuches festlegt, dass die Aktivität in einer als ‚xie jiao‚ eingestuften Gruppe als Straftat gilt, die mit Gefängnisstrafen von drei bis zu sieben Jahren oder mehr geahndet wird.“ Ein Beispiel für die Auswirkungen dieser Gesetze ist, dass “die Überwachungen, Festnahmen und Verfolgungen durch die Kommunistische Partei in der Zeit von 2014 bis 2018 dazu geführt haben, dass mindestens 500 000 Christen der Kirche des Allmächtigen Gottes (KAG) aus ihren Häusern flohen und mehrere Hunderttausend Familien zerstört wurden.“