Das Gericht in Rom gewährte einem Mitglied der Kirche des Allmächtigen Gottes Asyl und erkannte an, dass die Kirche in China verfolgt wird.
Amalia Astori und Laura Bondi
Die 46 Jahre alte chinesische Staatsbürgerin L. Z. bekehrte sich 2011 und wurde Mitglied der Kirche des Allmächtigen Gottes (KAG), welche ihr durch eine schwierige Zeit in ihrem Leben half.
Da die KAG in China verfolgt wird, traf sich L. Z. einmal die Woche heimlich mit ihren Glaubensgenossen in verschiedenen Häusern zum Gottesdienst und zum Lesen der Heiligen Schriften der Bewegung. Während einer dieser Versammlungen im Jahr 2014 tauchte plötzlich die Polizei auf. L. Z. gelang es, durch die Hintertür zu entkommen und sich in einem hinter dem Versammlungsort gelegenen Maisfeld zu verstecken.
Am 17. Oktober 2015 wurde L. Z., nachdem ein Gespräch von ihr abgehört worden war, festgenommen und zur lokalen Polizeidienststelle gebracht, wo sie die Namen anderer KAG-Mitglieder in der Gegend preisgeben sollte. Während des Verhörs wurde sie geschlagen und misshandelt. Dank ihres Ehemanns, der seine Beziehungen spielen ließ, um die Polizei zu bestechen, wurde sie entlassen.
Später wurde sie zum Leiter ihres Stadtbezirks zitiert und gezwungen, Umerziehungskurse zu besuchen, während derer sie ihrem Glauben abschwören und sich zur Ideologie der herrschenden Partei bekennen musste. Zusätzlich dazu wurde auch ihre Schwester einer strengen Überwachung unterzogen.
Die KAG gehört nämlich zu den Religionsgruppen, die von der chinesischen Regierung als „heterodoxe Lehren“ (xie jiao) eingestuft werden, und deren Mitglieder regelmäßig verfolgt, festgenommen und gefoltert werden. Außerdem wird die KAG verfolgt, weil sie als Feind der KPCh betrachtet wird. Natürlich gibt es in China keine Religionsfreiheit.
Aufgrund der repressiven Regierung beschloss L. Z. ihr Land zu verlassen und nach Italien zu kommen, wo sie Asyl beantragte. Die Territorialkommission von Rom („Commissione Territoriale di Roma“, die lokale Verwaltungsbehörde, die für die Überprüfung der Anträge auf internationalen Schutz zuständig ist) wies ihren Antrag zurück, da sie ihre Geschichte nicht als glaubwürdig ansah.
Mit Hilfe von auf Immigrationsrecht spezialisierten Anwälten legte L. Z. am Gericht von Rom Einspruch ein, damit ihr Recht gewährt würde. Die Bearbeitung des Falls zog sich über anderthalb Jahre hin. Die Verteidiger der Antragstellerin dokumentierten die Verfolgungen, unter denen KAG-Mitglieder in China zu leiden haben, und legten dem Richter mehrere zuverlässige internationale Berichte vor, die zeigten, dass L. Z.s Geschichte der Wahrheit entsprach. Außerdem legte L. Z. dem Richter eine offizielle Erklärung des Vorsitzenden des römischen Zweigs der Kirche vor, die bewies, dass sie Mitglied der KAG ist. Die wissenschaftlichen Artikel der Professoren Introvigne und Zoccatelli, in denen die Autoren die Theologie und die Situation der KAG beschreiben, und die mit den Schilderungen von L. Z. übereinstimmten, waren ebenfalls von großer Bedeutung. Tatsächlich waren die wissenschaftlichen Artikel und offiziellen Dokumente, die Professor Introvignes Expertenpool vorbereitet hatte, ebenso wie der Hinweis auf rechtliche Präzedenzfälle, ausschlaggebend für den Erfolg des Verfahrens. Die Urteile, auf die L. Z.s Anwälte hinwiesen, zeigten, dass in mehreren italienischen Städten Richter KAG-Flüchtlingen bereits Asyl gewährt hatten.
Das Gericht erkannte sowohl L. Z.s Glauben als auch die von ihr erlittene Verfolgung als aufrichtig an, ebenso wie ihre Furcht davor, bei einer Rückkehr in ihr Herkunftsland „unmenschlicher und herabwürdigender Behandlung“ ausgesetzt zu sein. China wurde zu einem Land erklärt, in dem religiösen Flüchtlingen „ernste Gefahr“ droht, wenn sie dorthin zurückkehren. Vor diesem Hintergrund gewährte der Richter L. Z. internationalen Schutz und bestätigte damit die Entscheidungen anderer Gerichte überall in Italien und in Rom selbst, welche erkannt haben, dass KAG-Mitglieder in China tatsächlich verfolgt werden.
Amalia Astori und Laura Bondi sind auf Immigrationsrecht spezialisierte Anwältinnen am Gericht von Rom.