Die Anklage gegen eine Gruppe der Zeugen Jehovas bestätigt, dass Artikel 300 des chinesischen Strafgesetzbuchs gegen diejenigen verwendet wird, die sich nichts weiter zuschulden haben kommen lassen, als ihren Glauben zu verbreiten.
Massimo Introvigne
Letzte Woche berichtete Bitter Winter darüber, dass zum ersten Mal eine Gruppe Zeugen Jehovas in Xinjiang der Straftat angeklagt worden war, in einer xie jiao aktiv zu sein (xie jiao bedeutet „heterodoxe Lehre“ und wird manchmal fälschlicherweise als „üble Sekte“ übersetzt). Dabei stehen die Zeugen Jehovas unseres Wissens nach nicht einmal auf der xie jiao-Liste. ChinaAid ist es zu verdanken, dass wir auf diese wichtige Neuigkeit aufmerksam wurden. In ihrer China-Ausgabe hat ChinaAid den vollständigen Anklagetext veröffentlicht, dessen englische Übersetzung Sie untenstehend finden. Wir verzichten häufig darauf, die Namen der Festgenommenen oder Angeklagten zu veröffentlichen, um deren Verwandte zu schützen, aber in diesem Fall wurden alle Namen bereits von ChinaAid sowohl in der chinesischen als auch in der englischen Ausgabe veröffentlicht.
Die Anklage ist ein nützliches und wichtiges Dokument, da sie Einblicke in die Arbeit der Zeugen Jehovas in China erlaubt. Außerdem wird darin bestätigt, dass Artikel 300 des chinesischen Strafgesetzbuchs gegen Menschen verwendet wird, die keinerlei gewöhnliche Straftaten begangen haben, sondern lediglich Mitglieder von Gruppen sind, die auf der xie jiao-Liste stehen oder als xie jiao gelten. Dies steht im Gegensatz zu den falschen Informationen, welche die chinesischen Botschaften weiterhin an die für Flüchtlinge zuständigen Behörden in verschiedenen Ländern weitergeben. Der Ausdruck „Nutzung einer xie jiao-Organisation zur Untergrabung der Strafvollstreckung“ des Artikels 300 wird als jegliche Art von „Aktivität in einer xie jiao“ ausgelegt. Das gilt für Hunderte von Fällen, die Falun Gong und die Kirche des Allmächtigen Gottes betreffen. Und das gilt auch für diese Anklage der Zeugen Jehovas.
Welche „Verbrechen“ haben sie begangen? Die Zeugen Jehovas werden „der schweren Störung der öffentlichen Ordnung“ und der „Untergrabung der Strafvollstreckung“ angeklagt. Aber das sind allgemeine Formulierungen. Was wird ihnen konkret vorgeworfen? In der Anklage wird erklärt, dass die „xie jiao-Organisation ‚Zeugen Jehovas‘ gegen die nationalen Vorschriften zur Religionsverwaltung verstoßen hat, indem sie ein Gemeindesystem in Korla aufgebaut und 63 Mitglieder gewonnen hat, unrechtmäßig den Namen des Christentums verwendet und ‚Jehova‘ vergöttert hat sowie Aberglaube und Häresie verbreitet […] und regelmäßige Treffen zur Gedankenkontrolle der Gläubigen und Geldsammlung veranstaltet und so den normalen religiösen Glauben der Massen beeinflusst hat.“
Wie in xie jiao-Fällen üblich, gibt die atheistische KPCh vor, dass sie die wahre Natur des rechten christlichen Glaubens bestimmen könne. Die Zeugen Jehovas sind angeklagt, „unrechtmäßig den Namen des Christentums verwendet zu haben“ (die KPCh beansprucht für sich das Recht zu entscheiden, wer Christ ist und wer nicht). Außerdem werden die Zeugen Jehovas angeklagt, „Aberglaube und Häresie zu verbreiten“ und den „normalen religiösen Glauben der Massen zu beeinflussen“ (man beachte, dass die chinesische Verfassung nur die „normale“ Religion schützt – wobei die KPCh entscheidet, was „normal“ ist). Alle Religionen halten „regelmäßig Treffen“ ab und „sammeln Geld“. Und der Vorwurf, dass Minderheitenreligionen „die Gedanken der Gläubigen kontrollieren“ bzw. sie einer „Gehirnwäsche“ unterziehen, kursierte schon seit es Diskriminierung gibt. Es ist außerdem ausgesprochen seltsam, den Zeugen Jehovas vorzuwerfen, dass sie „Jehova vergöttern“. Immerhin ist Jehova einer der Namen Gottes, der in der Thora verwendet wird, welche die Christen als Altes Testament bezeichnen. Alle Juden und Christen „vergöttern“ Jehova. Es handelt sich also um ein Gesinnungsverbrechen und einen Ausdruck von Religionsfreiheit, die von der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) garantiert wird.
Die Vereinten Nationen haben Artikel 18 der AEMR zur Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit selbst interpretiert. Sie schreiben: „Die Begriffe ‚Religion‘ oder ‚Glauben‘ sind breit zu interpretieren. Die Anwendung von Artikel 18 ist nicht auf traditionelle Religionen oder auf Religionen oder auf Glauben mit institutionellen Merkmalen oder auf Praktiken beschränkt, die denen der traditionellen Religionen entsprechen. [Die Vereinten Nationen] betrachten daher jegliche Tendenz zur Diskriminierung jeglicher Religion oder jeglichen Glaubens aus welchen Gründen auch immer mit Bedenken. Dies gilt auch für Religionen oder Glaubensrichtungen, die neu gegründet wurden, oder religiöse Minderheiten repräsentieren, die möglicherweise Opfer von Feindseligkeiten seitens der vorherrschenden Religionsgemeinschaft werden könnten. (Allgemeine Bemerkung des CCPR Nr. 22). Mit Sicherheit sind die Regierungen nicht dazu berechtigt, zu bestimmen, was „rechtgläubig“ oder „häretisch“ ist und welchen Namen die Gläubigen für Gott verwenden sollen.
In der Anklage werden auch „Straftaten“ erwähnt, die spezifisch für die Zeugen Jehovas sind und anderen xie jiao normalerweise nicht zugeschrieben werden. Dazu gehören „die Propagierung und Verbreitung der Geisteshaltung einer sogenannten ‚politischen Neutralität‘ sowie die Vorstellung, keine patriotische Bildung zu erwerben, den Militärdienst zu verweigern (auch die Teilnahme an Militärübungen), nicht der Kommunistischen Partei beizutreten, nicht dem Jugendbund beizutreten, nicht die Nationalflagge zu hissen, nicht die Nationalhymne zu singen, nicht vor der Nationalflagge zu salutieren.“ Wissenschaftlern, die sich mit den Zeugen Jehovas befasst haben, sind diese Anklagen vertraut. Tatsächlich beharren die Zeugen Jehovas auf einer Haltung der „politischen Neutralität“. Sie wählen nicht, sie treten keiner politischen Partei bei, sie dienen nicht in der Armee (sie sind Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen), sie salutieren vor keiner Flagge und singen keine Nationalhymnen. Die meisten demokratischen Staaten, angefangen bei den USA und den Ländern der Europäischen Union, haben erkannt, dass die Zeugen Jehovas ansonsten gesetzestreue Bürger sind und diese Haltung ihrer speziellen Theologie entspringt, welche im Rahmen der Religionsfreiheit akzeptiert werden sollte.
Beachtenswert ist auch, dass die ersten Anklagepunkte, wie die Verbreitung ihres Glaubens, auf jeden Fall ausreichen würden, um Artikel 300 anzuwenden, wie es die Fälle anderer Bewegungen zeigen, die als xie jiao angeklagt wurden.